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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

BHT Consulting, Hoge Veld 3, NL-7091 VK Dinxperlo

(nachfolgend BHT genannt)

Präambel:

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Glücksspielen ist für uns außerordentlich wichtig. Deshalb ist auch der Jugendschutz ein bedeutender Aspekt, der bei uns groß geschrieben wird. Zum Schutz der Jugend sind Personen unter 18 Jahren von der Auftragserteilung ausgeschlossen. Zur Einhaltung dieses Anspruches an den Jugendschutz behält sich BHT und deren Kooperationspartner, die Durchführung einer Altersverifikation vor. Sollte der Abgleich mit den entsprechenden Referenzdateien keine Bestätigung der Volljährigkeit und/oder keine Zuordnung der personenbezogenen Daten ergeben, ist die Teilnahme ausgeschlossen, es sei denn, es werden die Adress- und Altersangaben in geeigneter Form nachgewiesen. Bitte achten Sie auch auf die Kundeninformation zum Thema „Spielsucht“. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis der Teilnehmer untereinander und das Verhältnis der einzelnen Teilnehmer zur BHT und deren Kooperationspartner.

Teilnahme an Spielgemeinschaften:

BHT und deren Kooperationspartner vermittelt die Teilnahme an Ausspielungen der europäischen Lotterieveranstalter im Rahmen von Spielgemeinschaften (Gesellschaften bürgerlichen Rechts). Der Teilnehmer unterwirft sich den jeweils geltenden Spielbedingungen der jeweiligen Lotteriegesellschaften. Die Spielbedingungen der einzelnen Lotteriegesellschaften liegen am Geschäftssitz der BHT und deren Kooperationspartner zur Einsichtnahme bereit oder werden auf ausdrückliches Verlangen des Teilnehmers kostenlos übermittelt. Im Rahmen der Teilnahme an den Ziehungen umfasst das Mitspiel, die jeweils in einen Kalendermonat fallenden amtlichen Ausspielungen. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Registrierung, dass er sich zum Zeitpunkt der Beauftragung in Österreich aufgehalten oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Österreich hat. Der bei der Registrierung angegebene Wohnort ist dabei unerheblich.

Vertragsverhältnisse:

Bei einer Teilnahme an einer Ausspielung kommt ein Spielvertrag zwischen der jeweiligen Lotteriegesellschaft, dem Teilnehmer und der Spielgemeinschaft zustande. Die jeweiligen Teilnehmer schließen hierbei untereinander einen Gesellschaftsvertrag über die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Bildung einer Spielgemeinschaft. Durch die Einreichung des jeweiligen Spielscheins bei einer Lotteriegesellschaft wird der Gesellschaftszweck erreicht und die aus den Teilnehmern bestehende Spielgemeinschaft aufgelöst (Ablauf der Befristung). Der Auseinandersetzungsanspruch des einzelnen Teilnehmers bestimmt sich nach den hier niedergelegten AGB. Ferner wird ein Vertrag zwischen den Teilnehmern und BHT und deren Kooperationspartner über die von BHT und deren Kooperationspartner zu erbringenden sonstigen Leistungen (Spielvermittlung /weitere Leistungen) geschlossen.

Vollmacht:

BHT und deren Kooperationspartner wird bevollmächtigt, im Namen der einzelnen Teilnehmer Gesellschaftsverträge zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Spielemeinschaft) nach Maßgabe dieser AGB abzuschließen und den Spielvertrag für die Spielgemeinschaft mit einer europäischen Lotteriegesellschaft zu vermitteln. Von den Bestimmungen über Insichgeschäfte (d.h. Geschäften, die die BHT und deren Kooperationspartner mit sich selbst abschließt) werden die BHT und deren Kooperationspartner daher insoweit befreit, als es für die Gründung der Spielgemeinschaften und des Abschlusses erforderlich ist. BHT und deren Kooperationspartner ist zur Vornahme der rechtsgeschäftlichen Handlungen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck dienen. Sie ist auch berechtigt, im eigenen Namen und für eigene Rechnung für die Spielgemeinschaft (GesBR) zu handeln, sie ist jedoch nicht berechtigt, über den in den Auftragsbedingungen festgelegten Rahmen hinaus Gebühren oder Kostenerstattung zu verlangen. BHT und deren Kooperationspartner ist berechtigt, sinnvolle Kürzel für die jeweilige Spielgemeinschaft (GesBR) anzuwenden.

Anteile an der Spielgemeinschaft:

Die Anteile am Gewinn einer Spielgemeinschaft, werden durch den Betrag des jeweiligen Einsatzes im Verhältnis zum Gesamteinsatz bestimmt. Für den Fall, dass nicht alle Anteile an einer Spielgemeinschaft an Teilnehmer vergeben werden können, ist BHT und deren Kooperationspartner berechtigt, sich selbst an dieser Spielgemeinschaft zu beteiligen, um den Gesamteinsatz der Spielgemeinschaft zu gewährleisten. Für sie gelten dann ebenfalls die Auftragsbedingungen sowie die gesetzlichen Vorschriften. Alternativ hat BHT und deren Kooperationspartner das Recht entsprechend weniger Systeme bzw. Tippreihen in einer solchen Spielgemeinschaft zu spielen. In diesem Fall werden die Auftraggeber dieser Spielgemeinschaft vorher über die Anzahl der gespielten Zahlen informiert.

Leistungsvereinbarung und Gebühren:

Bei der Anmeldung für die Teilnahme an den Ausspielungen wird für jeden Teilnehmer ein Konto eingerichtet. Zahlungen per Einzugsermächtigungsverfahren bzw. SEPA-Lastschrfitenverfahren oder mittels zum Einzug freigegebener Lastschrift, werden dem Konto des Teilnehmers unmittelbar gutgeschrieben. Das monatliche Entgelt für die Teilnahme an den monatlichen Ausspielungen beträgt für jeden Teilnehmer: System1/EUR 42,00 und System2/EUR 25,00 (Teilnahmeentgelt wird nur innerhalb des SEPA-Zahlungsraumes eingezogen). Die Auftragserteilung erfolgt in unmittelbaren Anteilen an der monatlichen Ausspielung und Spielgemeinschaften. Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Spielscheinvermittlung nebst den jeweiligen gültigen Gebühren, dem Tippvorschlag, die Verwaltung des Spielgeschehens, den Kundeninformationen über das Spielgeschehen der monatlichen Ziehungen und die monatliche Abrechnung sowie Anweisungen der Gewinnansprüche, Postwertzeichen, Spesen des Geldverkehrs nebst sonstigen Kosten für die Kundenbetreuung zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer für die vereinbarten Dienstleistungen und Teilnahme. Der monatliche Beitrag pro Teilnehmer wird dem Spielkonto des Teilnehmers gutgeschrieben und für den nächstmöglichen Monat verwandt. Ein Betrag muss bis spätestens zum 25. des Vormonats dem Konto der BHT und deren Kooperationspartner gutgeschrieben sein, damit eine Teilnahme im Folgemonat möglich ist. Wird der Betrag nach dem 25. des Monats bei der BHT und deren Kooperationspartner gutgeschrieben, erfolgt die Teilnahme einen Monat später.

Gewinnabrechnung / Auszahlung:

Der Gesamtgewinn eines Monats aus der Teilnahme steht zu 100% den Teilnehmern zu. Beim Spiel in einer Spielgemeinschaft wird der Gewinn einer Spielgemeinschaft entsprechend der eingesetzten Anteile auf die Teilnehmer aufgeteilt. Die Teilnehmer werden durch BHT  und deren Kooperationspartner über ihre Gewinnansprüche informiert. Die Spielquittungen werden von BHT und deren Kooperationspartner sechs Monate ab Spielteilnahme verwahrt. Während dieser Zeit haben die Teilnehmer ein Einsichtsrecht an den Spielquittungen. Abrechnungsumfang: Gewinne über EUR 7,00 werden automatisch per Banküberweisung auf das vom Teilnehmer bekanntgegeben Bankkonto ausbezahlt. Im Falle einer ordentlichen Kündigung werden alle offenen Gewinne aus der Teilnahme – auch unter EUR 7,00 – dem Teilnehmer per Banküberweisung auf das vom Teilnehmer bekanntgegeben Bankkonto ausbezahlt. Sollten etwaige Gewinne in Sachpreisen erzielt werden, so wird deren Veräußerungserlös dem jeweiligen betreffenden Teilnehmer (anteilig) gutgeschrieben. Im Rahmen der Teilnahme an einer Spielgemeinschaft erhält der Teilnehmer nach jedem Monat von BHT und deren Kooperationspartner, sobald die offiziellen Gewinnquoten bekannt gegeben sind, eine Gewinnabrechnung des Vormonats. Die Gewinnabrechnung beinhaltet die Gewinnränge und Beträge je Ausspielung der Spielgemeinschaften des Teilnehmers sowie die Mitteilung, wie hoch sein persönlicher Anteil am Gewinn ist. Die Gewinnabrechnung eines jeden Monats gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb eines Monats hiergegen schriftlich, per Telefax oder e-mail Einwendungen erhoben werden. Der Teilnehmer wird in der Gewinnabrechnung auf die Bedeutung der Monatsfrist, seines Verhaltens sowie die eintretenden Rechtsfolgen gesondert hingewiesen. Für den Fristbeginn ist der Zugang der Gewinnabrechnung beim Teilnehmer maßgeblich. Für das Fristende ist der Zeitpunkt der Absendung des Widerspruchs maßgebend. Bei Kündigung der Teilnahme erfolgt nach dem Kündigungstermin eine Abrechnung und nach ca. 6–8 Wochen die Auszahlung eines eventuellen Guthabens.

Dauer der Spielteilnahme / Kündigung:

a) Vertragsdauer: Der Vertrag über die Teilnahme wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. b) ordentliche Kündigung: Eine Kündigung ist durch beide Vertragspartner zum Ende eines jeden Monats möglich. Soll die Teilnahme zu einem bestimmten Monat enden, so hat der Teilnehmer dies BHT und deren Kooperationspartner bis zum Ende des Vormonats mitzuteilen, ansonsten gilt die Kündigung erst für den darauffolgenden Monat. c) außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dem Teilnehmer kann außerordentlich gekündigt werden, wenn er falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine ungültige Adresse, gegen ihn ein Verfahren zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder in den Vermögensverhältnissen des Teilnehmers eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann, es sei denn, er leistet nach entsprechender Aufforderung innerhalb von 10 Tagen eine angemessene Sicherheitsleistung, er mit der Zahlung seiner fälligen Rechnungsbeträge in Verzug gerät und eine Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist, ein anderer wichtiger Grund vorliegt. d) Folgen der außerordentlichen Kündigung: Mit der außerordentlichen Kündigung wird das Vertragsverhältnis umgehend beendet. Möglicherweise noch ausstehende Forderungen der BHT und deren Kooperationspartner, werden sofort fällig. Der Teilnehmer hat BHT und deren Kooperationspartner allen Schaden wegen vertragswidrigen Verhaltens, das zur außerordentlichen Kündigung geführt hat, zu ersetzen. BHT und deren Kooperationspartner ist berechtigt, noch ausstehende Forderungen durch Aufrechnung aus dem Guthaben des Teilnehmers zu befriedigen. Im Falle des Ablebens, wird das Vertragsverhältnis mit der Kenntnisnahme des Ablebens (Zeitpunkt der Vorlage einer Sterbeurkunde oder vergleichbarer amtlichen Bestätigungen) zum Ende des laufenden Teilnahmemonats, eingestellt.

0-Gewinn = Geld zurück Garantie:

Sollte innerhalb einer Ziehungsperiode kein Gewinn erzielt werden, also 0 Cent, so wird das Teilnahmeentgelt für die betroffene Ziehungsperiode, erstattet. Ein weitergehender Erstattungsanspruch über die betroffene Ziehungsperiode hinaus, besteht nicht und wird hiermit ausgeschlossen.

Haftung:

Soweit ein Schaden des Spielteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von BHT und deren Kooperationspartner herbeigeführt wurde, ist die vertragliche Haftung auf das 10fache des Beitrags zur Spielgemeinschaft pro Kalendermonat beschränkt. BHT und deren Kooperationspartner haftet gegenüber dem Teilnehmer für Schäden, die durch ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. BHT und deren Kooperationspartner haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet BHT und deren Kooperationspartner jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schäden. BHT und deren Kooperationspartner haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. BHT und deren Kooperationspartner haftet nicht, wenn es aus Gründen, die in der Sphäre der europäischen Lotteriegesellschaft oder ihrer Vertriebspartner, der europäischen Lotterieveranstalter unter Mitwirkung ihrer Vertriebspartner oder in der Sphäre des jeweiligen anderen lizenzierten Glücksspieanbieters oder dessen Vertriebspartner liegen, nicht möglich ist eine Teilnahme rechtzeitig zu platzieren oder andersartiges Verschulden der vorgenannten im Rahmen des Vertragsverhältnisses vorliegt. 

Spielgeheimnis:

Die Spielteilnahme, Namen und Anschriften sowie die Beteiligung der Teilnehmer unterliegen dem Spielgeheimnis. BHT und deren Kooperationspartner sichert allen Teilnehmern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird und keine personen- bezogenen Daten weitergegeben werden. Sofern dies z.B. nicht durch gesetzliche Vorschriften zwingend vorgegeben wird.

Vertragsänderungen:

BHT und deren Kooperationspartner ist nach Vertragsabschluss berechtigt, die AGB zu ändern. Änderungen werden den Teilnehmern mindestens ein Monat vor dem Inkrafttreten schriftlich (Brief) mitgeteilt. Teilt der Teilnehmer bis zum Tag des Inkrafttretens der Änderungen schriftlich (Brief) BHT und deren Kooperationspartner mit, dass er der Änderung widerspricht, endet der Vertrag nach den für die ordentliche Kündigung maßgeblichen Fristen und Termine. Widerspricht der Teilnehmer nicht fristgerecht, erlangen die Änderungen mit dem Datum des Inkrafttretens Wirksamkeit. Der Teilnehmer wird in der schriftlichen Mitteilung (Brief), die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der Monatsfrist, seines Verhaltens sowie die eintretenden Rechtsfolgen gesondert hinweisen.

Salvatorische Klausel:

Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Rechtswahl:

Dieser Vertrag und die Dienstleistungen von BHT und deren Kooperationspartner unterliegen dem österreichischen Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungs-normen.

Oktober 2016

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Ziehung vom 26.03.2024
Angaben ohne Gewähr

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